Handyverbote an Schweizer Schulen, Kanton für Kanton.

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Handyverbote an Schweizer Schulen, Kanton für Kanton.

Immer mehr Schweizer Kantone schränken private Handys an Volksschulen ein: im Unterricht, in den Pausen oder während des gesamten Schultags. Diese Seite fasst den aktuellen Stand zusammen und zeigt, wie Schulen aus einer Regelung einen praxistauglichen Ablauf machen können.

Kanton In Kraft seit Umfang
  • Waadt VD 2018 Volksschulen — der erste Kanton mit einer kantonalen Regelung.
  • Aargau AG Aug 2025 Bis zur 9. Klasse. Handys, Tablets und Smartwatches im Unterricht, in den Pausen und bei Schulanlässen.
  • Nidwalden NW 2025/26 Private Geräte an allen Volksschulen und auf dem gesamten Schulareal.
  • Wallis VS 2025/26 Alle Schulen im Kanton.
  • Tessin TI 30. März 2026 Auf die gesamte obligatorische Schulzeit ausgeweitet.
  • Freiburg FR Vorstoss Dez 2025 Geplant von der 1. Klasse bis zur Sekundarstufe II.
  • Bern BE ab 2026 (kommunal) Kommunale Regelungen entstehen unter anderem in Köniz und Lyss-Busswil.

Stand: Juli 2026 · zur Orientierung, kein Rechtsdokument. Quellen: SRF · NZZ · swissinfo.

Eine klare Entwicklung

Immer mehr Kantone setzen klare Grenzen.

Waadt führte 2018 eine kantonale Regelung ein. Aargau, Nidwalden und Wallis folgten 2025/26, das Tessin weitete seine Vorgaben im März 2026 aus und weitere Vorstösse werden diskutiert. Für Schulen stellt sich vor allem die praktische Frage, wie sich solche Regeln im Alltag konsequent umsetzen lassen.

Was eine Handyregelung in der Praxis braucht

Vier praktische Fragen, die eine Richtlinie allein nicht beantwortet.

01

Konsequente Umsetzung im Alltag

Eine kantonale Regelung schafft den Rahmen. Schulen brauchen dennoch einen einheitlichen Ablauf für Unterricht, Pausen und Übergänge.

02

Ein Ablauf statt ständiger Erinnerungen

Ein klarer Ablauf am Eingang reduziert wiederholte Aufforderungen und Einzelfalldiskussionen während des Schultags.

03

Geltung über den Unterricht hinaus

Gelten die Regeln auch in Pausen, auf Ausflügen oder bei Schulanlässen, muss der Ablauf über das Klassenzimmer hinaus funktionieren.

04

Ein transparenter Ablauf

Ein dokumentierter Ablauf schafft für Lernende, Eltern, Lehrpersonen und Schulbehörden Klarheit darüber, wie die Regel umgesetzt wird.

Von der Regel zum Ablauf

Fünf Schritte zu einem handyfreien Schultag.

Wir passen den Ablauf an die kantonalen Vorgaben, Ihre Schulstruktur und das gewünschte Einführungsmodell an.

  1. 1

    Regelung klar kommunizieren

    Informieren Sie Lernende und Eltern vor der Einführung. Ein kompakter Elternbrief kann Regelung, Tagesablauf, Ausnahmen und Notfallverfahren erklären.

  2. 2

    Einführungsmodell wählen

    Für eine umfassende Einführung erhält jede Person einen eigenen Pouch. Für Pilotprojekte, einzelne Jahrgänge oder Prüfungsphasen eignen sich rotierende Klassensätze. Die Opener werden passend zum Schulablauf platziert.

  3. 3

    Handys zu Beginn sichern

    Lernende legen ihre eigenen Handys am vorgesehenen Ort in die Pouches. Die Geräte bleiben bei ihnen, sodass die Schule sie weder einsammeln noch zentral aufbewahren muss.

  4. 4

    Vereinbarten Tagesablauf umsetzen

    Die Handys bleiben während der vereinbarten Zeiten gesichert. Notfallzugang, medizinische Bedürfnisse und weitere Ausnahmen folgen den von der Schule festgelegten Verfahren.

  5. 5

    Am Ende des Schultags öffnen

    Lernende öffnen ihre Pouches vor dem Verlassen an den vorgesehenen Openern. Anzahl und Position der Opener werden auf Gebäude, Ausgänge und Personenfluss abgestimmt.

Kurz beantwortet

Häufige Fragen zu kantonalen und schulischen Regelungen.

Welche Kantone haben bereits ein Verbot?

Die Tabelle oben fasst den zum angegebenen Datum bekannten Stand zusammen. Vorgaben können sich ändern. Prüfen Sie deshalb die aktuellen Anforderungen bei der zuständigen kantonalen Bildungsbehörde, bevor Sie eine schulische Regelung einführen oder anpassen.

Entscheidet das der Kanton oder die Schule?

Das hängt vom Kanton ab. Manche Kantone machen verbindliche Vorgaben, andere überlassen den Entscheid den Gemeinden oder einzelnen Schulen. In jedem Fall muss die Schule festlegen, wie die Regel im Alltag umgesetzt wird.

Gilt ein Verbot üblicherweise auch in den Pausen?

Der Geltungsbereich ist unterschiedlich. Manche Regelungen gelten nur im Unterricht, andere auch in Pausen, auf dem Schulareal, bei Ausflügen oder an Schulanlässen. Schulen sollten Zeiten und Bereiche eindeutig festlegen.

Unser Kanton hat noch kein Verbot. Geht das trotzdem?

Je nach rechtlichem und administrativem Rahmen kann eine Schule auch ohne kantonsweites Verbot eine eigene Regelung einführen. Viele Schulen beginnen mit einem Pilotprojekt, einzelnen Jahrgängen oder Prüfungsphasen, bevor sie über eine breitere Einführung entscheiden.

Der Ablauf

Derselbe Ablauf in drei Schritten.

Der Ablauf eignet sich für einzelne Klassen ebenso wie für eine schulweite Einführung. Software kommt dabei nicht zum Einsatz und die IT der Schule muss nicht eingebunden werden.

Ein Smartphone wird in einen LOKD Pouch gesteckt

Handy rein

Jede Person steckt ihr eigenes Handy in den Pouch.

Ein Daumen drückt den Verschlussknopf eines LOKD Pouch

Verschliessen

Ein Druck auf den Knopf verschliesst den Pouch. Er bleibt bei der Person, in der Hand, Hosentasche oder Tasche, und lässt sich von Hand nicht mehr öffnen.

Ein LOKD Pouch wird an einen Wandöffner gehalten

Öffnen

Den Pouch an einen LOKD Öffner halten. Er öffnet sich mit einer Bewegung.

Einführung planen

Erzählen Sie uns von Ihrer Schule und Ihrem Kanton.

Teilen Sie uns Schultyp, Kanton, Anzahl Klassen und das gewünschte Modell mit: Pilotprojekt, Prüfungsphase oder ganzjährige Einführung. Wir empfehlen eine passende Lösung und können Muster sowie Kommunikationsvorlagen bereitstellen. Unterstützung vor Ort ist für ausgewählte Projekte verfügbar.

Entdecken Sie die Forschung hinter Handyregelungen.

Lesen Sie Studien zu Aufmerksamkeit, schulischer Leistung, Cybermobbing und psychischer Gesundheit von Jugendlichen, die die Diskussion über Handyregelungen an Schulen prägen.

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